Feldversuch

Die Bahn kann nicht widerlegen, dass die Eingriffe in den Wasserhaushalt die Grenzen der Modellberechnungen sprengen und es ein großer Feldversuch werden wird.“
Aus „Erkenntnisse“ vom Planungschaos der Bahn beim Fildertunnel. Ganzes Papier
hier lesen.

Anfrage und Antwort des MVI

Anfrage an das Verkehrsministerium (Blog vom 18.1.12):
Stuttgarter Erklärung
Mittwoch 18. Januar 09:16
„Nehmen Sie die Kritik von Dr. Christoph Engelhardt und den Ingenieuren22 am „Stresstest“ auf, und gewährleisten Sie einen fairen Leistungsvergleich von Kopf- und Tiefbahnhof. Eine Kapazitätsminderung darf nicht bezuschusst werden!
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S.B.: Wer kann verstehen, dass das Verkehrsministerium bis heute nicht zum manipulierten Stresstest Stellung genommen hat? Wenn die Kritik stimmt, fällt doch die hauptsächliche Begründung (siehe Blog vom 15. Januar) für Stuttgart 21 weg! Notbremse ziehen und Oben bleiben!

Antwort mit Mail vom 3.2.12:
Die Problematiken bezüglich des Stresstests sind dem MVI bekannt und noch nicht abschließend bewertet. Bei den anderen Projektpartnern besteht derzeit kein Interesse sich mit der Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs auseinander zu setzen. Die Bahn hält den Stresstest für abgeschlossen und erfolgreich bestanden.
Was nun andere Inhalte der Stuttgarter Erklärung betrifft, insbesondere den Bauablaufplan, so möchten wir auf den Brief des Staatssekretärs Klaus-Peter Murawski an Volker Kefer vom 2. Februar 2012 hinweisen. Er ist auf der Internetseite des Staatsministeriums veröffentlicht.

http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/272201.html?referer=103587&template=min_meldung_html&_min=_stm

Alles verloren?

„Ist nun alles verloren? Ich glaube nicht. Stuttgart 21 kann politisch nicht mehr gestoppt werden. Aber das Projekt kann sehr wohl an seinen eigenen Mängeln scheitern.“
Aktuelle Analyse (1.2.12) der Lage nach der Volksabstimmung von Boris Palmer

Wer hört drauf?

Aus einer Mail von heute:
„Der Abriss des Südflügels muss sofort gestoppt werden. Im Schlossgarten und an anderer Stelle darf es keinerlei Baumfällarbeiten geben. Und trotz Volksabstimmung: Das ganze Projekt muss erneut auf den Prüfstand.“

Kein Nutzen! Erörterungstermin 30.1.2012

„Wenn kein Nutzen mehr nachgewiesen werden kann oder sogar, wie jetzt zu erwarten ist, sogar ein Schaden für den Schienenverkehr im Land entsteht, muss S21 umgehend beendet werden!
Kein Nutzen – kein Baurecht! So steht es seit 2003 geschrieben!
In der Erörterung am 30.1. hat der Anwalt der Bahn (Vorhabensträger!) widersprochen mit dem Argument, dass von dem EBA die Formulierung des Regierungspräsidiums so nicht in den endgültigen Planfeststellungsbeschluss übernommen wurde. Deshalb haben auch Teilabschnitte allein „Baurecht“ und dürfen ausgeführt werden.
Das ist unglaublich: Das EBA hat demnach die unkontrollierte Macht, eine sinnvolle Festlegung des Regierungspräsidiums zu umgehen und damit unsinnige Zerstörungen zu „genehmigen“, ohne zu prüfen, ob das ganze Vorhaben überhaupt noch Sinn macht und jemals fertig wird und bezahlt werden kann!“

Ganzes Statement zum Erörterungstermin „Fildertunnel“ von gestern
hier.