Dorfrichter Adam lässt grüßen

Das Landgericht hat sein Urteil sehr sorgfältig begründet, eine „politische“ Justiz kann man das nicht nennen. Es war wie beim Denkmalschutz eine „Abwägung“, die natürlich auch anders hätte ausfallen können. Schon der Dorfrichter Adam machte davon Gebrauch: Ich kann Recht so jetzt, jetzo so erteilen".

Aus einem Leserbrief von EJR:

  • Zuerst wird der Denkmalschutz für das "Architekturdenkmal Bahnhof " und für das "Technische Denkmal Gleisvorfeld" aufgehoben,

  • dann wird bestehendes Urheberrecht mit dem lapidaren Satz "nicht hinreichend begründet" außer Kraft gesetzt. Die juristische Sprachregelung für mutwillige Zerstörung von Kultur und Baugeschichte.

Was die Bahn hier veranstaltet sollte mal ein kleiner Privatmann vor Gericht versuchen - ohne jede Chance!